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   VG Karlsruhe, 08.05.2003 - 7 K 4053/02   

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https://dejure.org/2003,32812
VG Karlsruhe, 08.05.2003 - 7 K 4053/02 (https://dejure.org/2003,32812)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.05.2003 - 7 K 4053/02 (https://dejure.org/2003,32812)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Mai 2003 - 7 K 4053/02 (https://dejure.org/2003,32812)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Baugenehmigung für den Neubau eines Schweinemaststalls mit 480 Plätzen nebst Güllebehälter; Anforderungen an ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich; Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme durch einen Schweinemaststall im Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 CN 3.97

    Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle; Bebauungsplan; Nichtigkeit; Wirksamkeit,

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.05.2003 - 7 K 4053/02
    Die Planungskonzeption, die einer Festsetzung zugrunde liegt, wird nicht schon dann sinnlos, wenn sie nicht mehr überall im Plangebiet umgesetzt werden kann (BVerwG, Beschlüsse vom 21.12.1999, NVwZ-RR 2000, 411, und vom 03.12.1998, BVerwGE 108, 71 [BVerwG 03.12.1998 - 4 CN 3/97] ).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch auch betont, dass Bebauungspläne nur in äußerst seltenen Fällen funktionslos sein können (BVerwG, Beschluss vom 03.12.1998, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.05.2003 - 7 K 4053/02
    Insbesondere verletzt es entgegen der Auffassung des Beklagten nicht das Gebot der Rücksichtnahme, das zu den öffentlichen Belangen nach § 35 Abs. 3 BauGB zählt, die auch im Rahmen des Absatzes 1 heranzuziehen sind (BVerwG, Urteile vom 25.02.1977, BVerwGE 52, 122, und vom 21.01.1983, NVwZ 1983, 609; Dürr in Brügelmann, BauGB, § 35 Rdnr. 101).

    Das gilt noch verstärkt, wenn sich bei einem Vergleich der beiderseitigen Interessen derjenige, der das Vorhaben verwirklichen will, zusätzlich darauf berufen kann, dass das Gesetz durch die Zuerkennung einer Privilegierung seine Interessen grundsätzlich höher bewertet wissen will, als es für die Interessen derer zutrifft, auf die Rücksicht genommen werden soll (vgl. BVerwGE 52, 122, 126) [BVerwG 25.02.1977 - IV C 22/75] .

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.1995 - 5 S 3229/94

    Voraussetzungen einer Privilegierung landwirtschaftlicher Betriebe im

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.05.2003 - 7 K 4053/02
    Ein "Betrieb" im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB , der einen dauernden, auf Wirtschaftlichkeit ausgerichteten und organisierten Einsatz von Kapital und Arbeitskraft in einem wirtschaftlich bedeutsamen Umfang erfordert (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.08.1995, BauR 1996, 360 ff. = BRS 57 Nr. 97 m.w.N.), ist hier unzweifelhaft gegeben; der Kläger betreibt einen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb.

    Nach ständiger Rechtsprechung "dient" ein Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb, wenn ein vernünftiger Landwirt - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - dieses Vorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde und das Vorhaben durch diese Zuordnung zu dem konkreten Betrieb auch äußerlich erkennbar geprägt wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.08.1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.05.2003 - 7 K 4053/02
    Eine bauplanerische Festsetzung tritt wegen Funktionslosigkeit außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt, und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (BVerwG, Urteil vom 29.04.1977, BVerwGE 54, 5; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.12.2002 - 5 S 2749/00 -).
  • BVerwG, 29.05.2001 - 4 B 33.01

    Dorfgebiet; Wirtschaftsstelle; Wohnnutzung; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.05.2003 - 7 K 4053/02
    So wird die Festsetzung eines Dorfgebiets nur unwirksam, wenn in dem festgesetzten Bereich Wirtschaftsstellen land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe nicht (mehr) vorhanden sind und mit ihrer Errichtung unter Zugrundelegung des genannten Erkennbarkeitsmaßstabs (auf unabsehbare Zeit) auch nicht mehr gerechnet werden kann (BVerwG, Beschluss vom 29.05.2001, NVwZ 2001, 1055).
  • BVerwG, 21.12.1999 - 4 BN 48.99

    Gewerbegebiet; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit; faktisches Einkaufszentrum;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.05.2003 - 7 K 4053/02
    Die Planungskonzeption, die einer Festsetzung zugrunde liegt, wird nicht schon dann sinnlos, wenn sie nicht mehr überall im Plangebiet umgesetzt werden kann (BVerwG, Beschlüsse vom 21.12.1999, NVwZ-RR 2000, 411, und vom 03.12.1998, BVerwGE 108, 71 [BVerwG 03.12.1998 - 4 CN 3/97] ).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.2002 - 5 S 2749/00

    Befreiung von Bebauungsplan

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.05.2003 - 7 K 4053/02
    Eine bauplanerische Festsetzung tritt wegen Funktionslosigkeit außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt, und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (BVerwG, Urteil vom 29.04.1977, BVerwGE 54, 5; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.12.2002 - 5 S 2749/00 -).
  • BVerwG, 21.01.1983 - 4 C 59.79

    Stahlbetrieb - Außenbereich - Lagerhäuser - Wohnbebauung - Nachbargemeinde -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.05.2003 - 7 K 4053/02
    Insbesondere verletzt es entgegen der Auffassung des Beklagten nicht das Gebot der Rücksichtnahme, das zu den öffentlichen Belangen nach § 35 Abs. 3 BauGB zählt, die auch im Rahmen des Absatzes 1 heranzuziehen sind (BVerwG, Urteile vom 25.02.1977, BVerwGE 52, 122, und vom 21.01.1983, NVwZ 1983, 609; Dürr in Brügelmann, BauGB, § 35 Rdnr. 101).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1995 - 8 S 1819/95

    Abwehrrecht eines Wohnhauseigentümers im Außenbereich gegen Maststall -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.05.2003 - 7 K 4053/02
    Denn im grundsätzlich landwirtschaftlich genutzten Außenbereich wie auch im Dorfgebiet muss mit Gerüchen, die durch Tierhaltung oder Düngung üblicherweise entstehen, gerechnet werden (Bayerischer VGH, Beschluss vom 22.11.1994, BayVBI 1995, 344 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.08.1995, BRS 57 Nr. 105).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.1995 - 6 S 2522/94

    (Zeitlicher Geltungsbereich des BSHG § 97F: 1993-06-23); zwingender Charakter der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 08.05.2003 - 7 K 4053/02
    Diese Richtlinie wird vom VGH Baden-Württemberg in ständiger Praxis in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte und mit Billigung durch das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 14.01.1993, BRS 55 Nr. 175; Beschluss vom 08.07.1998, BRS 60 Nr. 179) als Entscheidungshilfe bei der Bewertung von Emissionen, die von Schweinemastbetrieben ausgehen, herangezogen (vgl. nur Urteile vom 17.02.1995, VBlBW 1995, 428, und Urteil vom 31.08.1995, a.a.O.).
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